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Muss Ihre Website gesetzlich barrierefrei sein? Machen Sie den Check!

Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen der Privatwirtschaft dazu, Websites, digitale Dokumente und andere Inhalte barrierefrei bereitzustellen. Prüfen Sie hier, ob auch Ihre Praxis dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz unterliegt. (Ihre Angaben werden nicht gespeichert.)

BFSG

Hat Ihre Praxis zehn Beschäftigte oder mehr?
Beträgt der Jahresumsatz Ihrer Praxis 2 Millionen Euro oder mehr?
Können auf Ihrer Website Waren oder Dienstleistungen gekauft oder Termine gebucht werden?

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